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DSGVO & Datenschutz

Was ist beim Ausfüllen des AV Vertrages zu beachten?

Im AV Vertrag müssen Sie als Auftraggeber angeben, welche Datenarten Sie erheben, verarbeiten oder nutzen (Punkt 1.2). Dabei sind die Datenarten gemeint, die Sie beispielsweise auf Ihrer Webseite in einem Kontaktformular abfragen (Personenstammdaten), oder in Ihrem Shop nutzen (Vertragsstammdaten, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten). IP Adressen werden über die Access-Logs serverseitig erfasst, werden also auch innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches erfasst.

Weiterhin ist der Kreis der durch den Umgang Betroffenen anzugeben (Punkt 1.3.). Hier sind beispielsweise über ein Kontaktformular verarbeitete Daten der betroffene Kreis Kunden und Interessenten. Wenn Sie über Ihren Shop mit Lieferanten Daten verarbeiten, sind diese ebenfalls als Kreis der Betroffenen anzugeben.

Sollten Sie unsicher sein was hier anzugeben ist, beraten Sie sich bitte mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt, oder Sie informieren sich dazu auf den Webseiten der Landesdatenschutzbeauftragten. Auch Ihren Webmaster, oder den Hersteller der Software die Sie verwenden, sollten Sie dazu befragen. Wir bitten um Verständnis das wir nur unverbindliche Hinweise und Beispiele geben können. Bei rechtlichen Fragen zum Inhalt des Vertrages wenden Sie sich bitte per E-Mail an datenschutzbeauftragter@alfahosting.de.

Auf Grund eines erhöhten Aufkommens an Anfragen und Vertragseingängen kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage, sowie die Bestätigung des Eingangs Ihres Vertrags zur Auftragsverarbeitung, etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten diese Verzögerung zu entschuldigen und danken Ihnen im voraus für Ihr Verständnis.

 

Aktualisiert: Mittwoch, 13. Juni 2018 12:13