Antworten auf häufig gestellte Fragen

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DSGVO & Datenschutz

Wie kann ich einen AV Vertrag mit Alfahosting abschließen?

Gemäß Artikel 28 der DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) dann erforderlich, wenn Sie als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn Sie einen AV-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, so verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten.

Wo finde ich den AV-Vertrag?

Um eine Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen, senden wir Ihnen gerne Ihre individuelle Vereinbarung zu. Sie finden in Ihrem Kundencenter unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten" den Punkt "Auftragsverarbeitung". Dort können Sie den vorausgefüllten Vertrag anfordern.

Bitte füllen Sie den Vertrag nach Erhalt vollständig aus und unterzeichnen Ihn. Senden Sie das vollständige Dokument im Anschluss innerhalb von 14 Tagen per E-Mail an avv@alfahosting.de, per Fax an: +49 (345) 680 04 99 oder per Post.

Hinweise zum AV Vertrag

Im AV Vertrag müssen Sie als Auftraggeber angeben, welche Datenarten Sie erheben, verarbeiten oder nutzen (Punkt 1.2). Dabei sind die Datenarten gemeint, die Sie beispielsweise auf Ihrer Webseite in einem Kontaktformular abfragen (Personenstammdaten), oder in Ihrem Shop nutzen (Vertragsstammdaten, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten). IP Adressen werden über die Access-Logs serverseitig erfasst, werden also auch innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches erfasst.

Weiterhin ist der Kreis der durch den Umgang Betroffenen anzugeben (Punkt 1.3.). Hier sind beispielsweise über ein Kontaktformular verarbeitete Daten der betroffene Kreis Kunden und Interessenten. Wenn Sie über Ihren Shop mit Lieferanten Daten verarbeiten, sind diese ebenfalls als Kreis der Betroffenen anzugeben.

Sollten Sie unsicher sein was hier anzugeben ist, beraten Sie sich bitte mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt, oder Sie informieren sich dazu auf den Webseiten der Landesdatenschutzbeauftragten. Auch Ihren Webmaster, oder den Hersteller der Software die Sie verwenden, sollten Sie dazu befragen. Wir bitten um Verständnis das wir nur unverbindliche Hinweise geben können.

Auf Grund eines erhöhten Aufkommens an Anfragen und Vertragseingängen kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage, sowie die Bestätigung des Eingangs Ihres Vertrags zur Auftragsverarbeitung, etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten diese Verzögerung zu entschuldigen und danken Ihnen im voraus für Ihr Verständnis.

Aktualisiert: Mittwoch, 13. Juni 2018 12:12