Antworten auf häufig gestellte Fragen

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DSGVO & Datenschutz

Benötige ich einen AV-Vertrag, wenn ich E-Mail-Dienste über Alfahosting nutze?

Die Nutzung von E-Mail-Diensten schätzen wir als Telekommunikationsdienstleistung ein, sodass unserer Einschätzung nach kein Abschluss eines AV-Vertrages notwendig ist. Nutzen Sie E-Mail allerdings innerhalb von Webanwendungen (z.B. Kontaktformulare oder CRM-Systeme), handelt es sich unserer Einschätzung nach um eine Auftragsverarbeitung, für die ein Abschluss eines AV-Vertrages notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine Rechtsberatung ist. Wir empfehlen ihnen, Ihre individuelle Situation mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zu prüfen.

Aktualisiert: Montag, 10. Dezember 2018 23:16